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Klaassen`s Transporte
Jens Klaaßen
Greifswalder Chaussee 102
18439 Stralsund
Kontakt:
Mobil: 0172 3085669
Büro: 03831- 285781
E-Mail: k-transporte@gmx.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgendem auch AGB's genannt) der Firma Klaassen`s Transporte:
1.Beauftragung
Mit der Bestellung des Transportunternehmens erteilt der Kunde einen Transportauftrag an die Firma Klaassen`s Transporte. Der Vertrag gilt als abgeschlossen sobald eine Bestellung zu einem bestimmten
Tag oder einer bestimmten Zeit bzw. zu einem bestimmten Ort erfolgt. Dabei ist es unerheblich ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich (Telefon, Email oder Post) erfolgt.
2.Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Spediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transportes heranziehen. In diesem Fall geht die Haftung vollständig auf den eingesetzten Frachtführer über.
3. Ladehilfen
Die vereinbarte Transportleistung gilt grundsätzlich von Haustür zu Haustür, sofern nicht anders vereinbart. Bei Gütern, welche aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht von einer
einzelnen Person verladen werden können, hat der Auftraggeber für Verladehelfer vor Ort zu sorgen.
4. Zusätzliche Leistungen
Der Spediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus.
Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert
wird bzw. durch den Spediteur oder einer seiner Erfüllungsgehilfen Abweichungen westgestellt werden.
4.1. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter insbesondere bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und
HiFi-Geräten, EDV-Anlagen, sowie Elektronische Geräte fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. transportfertig vorzubereiten. Insbesondere beim Transport von Gütern mit Verbrennungsmotoren sind
Benzin und Schmierstoffe abzulassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Spediteur nicht verpflichtet.
4.2. Sicherung zerbrechlicher oder kleiner Ware
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke, die als zerbrechlich gelten oder zur Gruppe Kleinmaterial gehören,(Glaseinlegeböden, Lampen, Schlüssel für Schränke,
Einsteckhülsen für Einlegeböden etc.) gesondert zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb des Transportgutes zu lagern (nur bei Schlüsseln zutreffend). Für Verlust aufgrund
unzureichender Sicherung oder Verpackung kann der Spediteur nicht haftbar gemacht werden.
4.3. Kennzeichnung der Ware
Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke der Warensendung zu kennzeichnen. Für Verluste aufgrund fehlender Kennzeichnung kann der Spediteur nicht haftbar
gemacht werden.
4.4. Ausnahmen bei Serviceleistung Verpackung
Die Punkte 3.1.-3.3. sind nicht zutreffend, wenn bei der Auftragserteilung an den Spediteur die hierfür vorgegebene Serviceleistung „Verpackung / Versicherung“ zusätzlich gewählt wurde. Einzig wenn
diese Option ausgewählt wurde, ist der Spediteur für die ordnungsgemäße Verpackung verantwortlich. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Versender für die Vollständigkeit der Ware verantwortlich
ist.
4.5. Höhe der Versicherungsleistung bei "Verpackung / Versicherung"
Die Leistung der Versicherung ist in der Höhe nach beschränkt auf den im System angegebenen Warenwert. Weitere Ansprüche sind nicht versicherbar.
5. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Spediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
6. Abtretung
Der Spediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
7. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des
Spediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
8. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist nach Abholung bzw. spätestens nach Anlieferung bar an dem Fahrer zu entrichten oder vor Transportbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Bezahlung per Rechnung bedarf
einer gesonderten Vereinbarung.
10. Anlieferung/ Transportweg / Voraussetzungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut muss von einer kräftigen Person zu bewältigen sein. Ist das Transportgut zu schwer oder zu
unhandlich für eine einzelne Person, so hat der Auftraggeber für entsprechende Helfer zu sorgen. Der Ab- und Antrageweg bis bzw. vom LKW darf nicht über 150 m betragen. Ab der 3. Etage muss ein
Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Der Spediteur behält sich das Recht vor, hierdurch entstandene zusätzliche Kosten an den Auftraggeber
weiterzugeben.
11. zweite Anfahrt bei Abholung bzw. Auslieferungen
Sollte der Versender bzw. der Empfänger bei der ersten terminierten Abholung bzw. Belieferung nicht angetroffen werden, so hinterlässt der Spediteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe eine Nachricht dass er
vor Ort war und um einen Rückruf bittet, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Der Spediteur bzw. sein Erfüllungsgehilfe wird nur dann nochmals die Abholung bzw. Auslieferung vornehmen, wenn diese
auch abgesprochen ist und der Versender bzw. der Empfänger bereit ist eine Logistikgebühr von 20,00 EUR zusätzlich zu zahlen. (die Zahlung erfolgt direkt an das Fahrpersonal, welches den Erhalt
quittiert)
12. Storno
Ein Auftrag ist bis zu 48h vor Auftragsbeginn kostenlos stornierbar. Späteres Stornieren ist nur dann kostenlos möglich, wenn der Spediteur der Stornierung ausdrücklich zustimmt, der Spediteur
den Transport oder Transportvorbereitungen noch nicht veranlasst hat. Falls dem Spediteur vor der Stornierung Kosten entstanden sind, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten. Bei eigenmächtiger
Stornierung durch den Auftraggeber bzw. Käufer/Verkäufer innerhalb von 48 Stunden vor Auftragsbeginn ohne ausdrückliche Zustimmung des Spediteurs, werden dem Auftraggeber 49 Euro in Rechnung
gestellt. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob zum Beispiel das Transportgut eigenmächtig vorab verkauft wurde, ohne das dies der Auftraggeber weiß. Bei einer Stornierung nach Warenübergabe
oder nach Transportbeginn, z.B. zur Abholung des Transportgutes, wird der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag fällig.
Als Stornierung gilt auch, wenn eine Abholung nicht möglich ist, wenn z.B. bei schwerem Transportgut nicht ausreichend Ladehelfer zur Verfügung gestellt werden.
13. Annahmeverweigerung
Verweigert der Empfänger die Annahme der Ware, so wird die Ware zum gleichen Rechnungsbetrag dem Versender wieder zugestellt. Verweigert dieser wiederum die Annahme so werden dem Auftraggeber
zusätzlich die Kosten der Entsorgung in Rechnung gestellt.
14. Montagen
Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, das am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren und
wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so ist dem Spediteur das Recht eingeräumt, dem Auftraggeber diese Kosten zu berechnen. Hier für wird ein Stundensatz von EUR 30,00 € pro
Mann, zzgl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
15. Insel- und Hochgebirgeverkehre
Bei den genannten Verkehren werden zzgl.. den im Auftrag bzw. Kostenangebot ausgewiesenen Kosten die üblichen Kosten der Insel bzw. Hochgebirgsspediteure 1:1 weiterberechnet.
16. Information
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zu informieren. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die
AGB`s in Kopie an die Käufer im Rahmen der Auftragsbestätigung gegeben werden und sich diese bestätigen zu lassen.
17. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
18. Haftung des Spediteurs
18.1 Für Verluste und Beschädigungen haftet der Spediteur grundsätzlich nach den Bestimmungen des HGB in Verbindung mit dem GüKG. Bei Heranziehung eines weiteren Frachtführers, geht die Haftung
vollständig auf diesen über.
18.2 Die Haftung (nicht gleich zusetzten mit einer Transportversicherung) des Spediteurs für Verlust und Beschädigung ist begrenzt auf den Betrag in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten pro kg, die zur Erfüllung des Vertrages benötigt werden.
18.3 Bei grenzüberschreitenden Verkehren und internationalen Transporten gelten die CMR.
19. Höhere Gewalt
Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistung kann durch das Eintreten von höherer Gewalt unmöglich und verhindert werden. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis gemäß § 428 HGB.
20. Transportversicherung
Voraussetzung zum Abschluss einer Transportversicherung ist, dass der Spediteur die Ware selbst transportgerecht verpackt. Wir von Klaassen`s Transporte haben gemäß § 7 a GüKG die gesetzlich
vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen bei der: KRAVAG LOGISTIC Versicherungs-AG, Postfach 103905, 20027 Hamburg, Telefon (040) 23606-0, Telefax (040) 23 606-366
21. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für jedweden Disput über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport oder Ansprüchen aus anderen Rechtsgründen gilt deutsches Recht und der ausschließliche Gerichtsstand der Niederlassung des
Spediteurs.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im übrigen wirksam bestehen. Die Parteien des Vertrags sind verpflichtet, sollte ein solcher
Fall auftreten, hinsichtlich der unwirksamen Regelung, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewolltem Ergebnis am nächsten kommt.
23. Gerichtsstand ist Stralsund Stand: 01.01.2006
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Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen
von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Die gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 € (je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
3 Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender oder durch von Ihm gestellte Helfer;
4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpackten Gut in Behältern;
5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers
gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und – begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die
der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung
der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der
durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht in
gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus
dem Frachtvertrag zusehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des
ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende
als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
- · - Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
- · - Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden
- · - Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
- · - Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
- · - Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
- · - Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe, etc.).
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder einen von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitzgenommen haben bzw hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Klaassen`s Transporte, Inhaber: Jens Klaaßen, Greifswalder Chaussee 102, 18439 Stralsund Telefon: 03831-285781 k-transporte@gmx.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.klaassens-transporte(dot)de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (soweit sie bei uns angefallen sind) (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart: in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden, oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir holen die nicht versandfähige Ware bei Ihnen ab, bzw lassen diese abholen. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung in Höhe der Hinsendekosten. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung.
Widerrufsformular
(bitte ausfüllen, kopieren und als Brief oder Email an uns schicken)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück)
- An Klaassen`s Transporte, Inhaber: Jens Klaaßen, Greifswalder Chaussee 102, 18439 Stralsund:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (**) -Bestellt am (**)/erhalten am (**) -Name des/der Verbraucher(s) -Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum _______________ (*) Unzutreffendes streichen. (*/**) entsprechend ausfüllen.
Umsatzsteuer-ID
082/239/00101
Wirtschafts-Identifikationsnummer
DE 180859950
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de